Gewitter/ Unwetter
Hier gilt die höhere Gewalt-Regel, wie an jedem normalen Skilift. Aus Betriebshaft-und Sicherheits- Gründen sind wir verpflichtet bei Gewitter und unwetterartigen Zuständen vorübergehend zu schließen. Dadurch entsteht kein Anspruch auf Fahrtgeldrückerstattung. Über die Ausgabe von Gutscheinen und Schließung entscheiden wir je nach Situation.
Zuletzt aktualisiert am 25.08.2022 von Martin Riedel.